Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg, das der Fahrzeugkombination maximal 7.000 kg betragen.
mindestalter
18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
anforderungen:
-Klasse B
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