Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Fahrer.
Mindestalter
18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Anforderungen:
-Keine
Keine Zeit verschwenden
Lass dich beraten in einer unserer Filialen, Telefonisch oder per E-Mail.